Auf dem Weg zur Inklusion: Herausforderungen, Qualitätsansprüche, Ziele
veröffentlicht am 26. März 2012

  1. Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 hebt den Anspruch aller Menschen mit Behinderung
    auf Teilhabe an sämtlichen Bildungsangeboten hervor. Millionen Menschen auf der Welt sind von diesem notwendigen Zugang ausgeschlossen. Ausdrücklich stellt die Konvention gute bisherige Strukturen nicht infrage, sofern sie dem Anliegen der Konvention entsprechen.Unbestritten gibt es in Deutschland ein Bildungsrecht für alle. Ebenso existiert ein in der Verfassung verankertes Diskriminierungsverbot.
  2. Wir begrüßen und unterstützen das Bestreben, ein Mehr an Gemeinsamkeiten von Menschen mit und ohne Behinderung auch in schulischen Kontexten zu erreichen.Unabdingbar müssen bei diesem Prozess die Qualitätsansprüche sowie das Leistungsniveau gehalten und gesteigert, die Rahmenbedingungen verbessert und das Wohl aller Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung Orientierungsmaßstab für sämtliche Reformschritte sein.
  3. Die UN-Konvention macht keine konkreten Angaben, auf welchem Weg und speziell auch mit welcher Schulstruktur die Teilhabe erreicht werden soll. Systeme und Strukturen besitzen stets eine dem einzelnen Kind und Jugendlichen dienende Funktion.Wir lehnen mit Nachdruck eine Instrumentalisierung der Inklusion im Sinne eines Systemwechsels von einer vielfältig gegliederten hin zu einer einheitlich integrativen Schulstruktur mit „Einer Schule für alle“ ab. Die Qualitätsprofile der Schulen dürfen nicht eingeschränkt werden.
  4. Ausgangspunkt, Prüfkriterium und Zielsetzung sind die Herausforderungen und Erfordernisse der individuellen Bedürfnisse von Kindern mit und ohne Behinderung. Es gilt, die Potenziale aller Kinder bestmöglich zu unterstützen.
  5. Vor dem Hintergrund, dass die Forschungsergebnisse zur Effizienz von inklusivem Unterricht uneinheitlich sind, dürfen bewährte schulische Angebote nicht aufgegeben werden. Die Fachlichkeit und der hohe Professionalisierungsgrad in der sonderpädagogischen Schulförderung sind unverzichtbar. Zu sichern ist die Wahlmöglichkeit der Eltern und Kinder zur Nutzung von Förderschul- wie auch von Regelschulangeboten. Förderschulen zu allen Förderschwerpunkten müssen erhalten bleiben, soweit ein Bedarf besteht.Seriöse Evaluationen müssen die kommenden Veränderungsschritte begleiten.Wir lehnen eine formale Aufhebung der Verschiedenartigkeit von Förderschwerpunkten ab. Damit wird Wirklichkeit verkannt und individuelle Fördernotwendigkeiten sind schwerer zu realisieren.
  6. Die Entscheidung für bestimmte Schulformen sollte auf jeden Fall mit berücksichtigen, dass dort alle Schülerinnen und Schüler die angestrebten Bildungsziele erreichen können. Der Regelfall muss der zielgleiche Unterricht sein.
  7. Eine individuelle, fundierte, begleitende Förderung von Kindern mit Lernstörungen setzt eine differenzierende Feststellungsdiagnostik und die Erarbeitung einer Prozessdiagnostik voraus. Nur so ist ein besserer Förderbedarf erkenn- und realisierbar.
    Inklusion verlangt ein überzeugendes pädagogisches Konzept. Didaktisch-methodische Grundlagen sind rechtzeitig, nicht nachträglich zu dokumentieren. Die Leistungsansprüche und –bewertungen sind ebenso wie Abschlüsse und Zertifikate zu fixieren. Die erforderliche Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften ist auf eine solide Basis zu stellen, rechtliche Fragen sind abzuklären.
  8. Selbstverständlich sind verlässliche und zukunftsfeste personelle und finanzielle Ressourcen unabdingbare Voraussetzungen für inklusiven Unterricht.In den Schulen sind hinreichende materiell-sächliche sowie geeignete raumbezogene Rahmenbedingungen vorzuhalten. Die Rolle der Förderschullehrkräfte ist verantwortlich zu definieren. Der Einsatz multiprofessioneller Teams ist vorzusehen, denen u. a. Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen und Therapeuten angehören.Die Lehrerausbildung ebenso wie die Lehrerfort- und -weiterbildung müssen den bisherigen Qualitätsanforderungen entsprechen.
  9. Die Inklusion verlangt rechtzeitige konkrete Antworten. Keinesfalls dürfen vorschnell Fakten geschaffen werden.
    So ist u. a. der Vor- und Nachschul-Bereich in den Blick zu nehmen. Die Aus- und Fortbildung dürfen sich nicht nur auf Lehrkräfte und Schulleitungen beschränken, sondern muss ebenso Erzieher, Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen, kommunales Verwaltungs- und Mitarbeiterpersonal erfassen.
  10. Der Inklusionsprozess muss von Verantwortung und Besonnenheit geprägt sein. Sorgfalt und Umsicht gehen vor Schnelligkeit und Reformhektik.

 

Düsseldorf, den 26.03.12